Katholische Kirchengemeinde

St. Antonius Kuppingen

 

Protokoll der konstituierenden Sitzung

des Kirchengemeinderates am 20.4.2015 in Kuppingen

 

Mitglieder

besch

ber.

Name, Funktion

 

Josef Engelhard

X

Bernhard Kuhn

X

Normalzahl

12

2

Anton Feil, Adm

X

Maic Hengemühle

X

Christian Montimurro

X

anwesend

12

2

H-Jü. Steffens, 2.Vors.

X

Silvia Horn

X

Sebastian Sautter

X

entschuldigt

 

 

Reiner Debert, Pfv

X

Martina Karl-Hartmann

X

Thomas Weinbrecht

X

 

 

 

Iris Babel, Kipfl

X

Stefan Koch

X

Bernd Lambertz

X

 

 

 

Andrea Paulus, PfS

X

Erwin Kollinger

X

Markus Schultheiß

E

 

    Begrüßung durch Pfr. Feil und kurze Vorstellrunde (Name, Ort)

 

1  Impuls – Pfv Reiner Debert

 

2  Verpflichtung der gewählten KGR-Mitglieder durch Pfr. Feil (s. Extrablatt)

 

3  Wir nehmen uns gegenseitig wahr

    Pfr. Feil bittet den KGR, in 3 kleinen Gruppen sich gegenseitig auszutauschen über

    die jeweiligen Interessen und die Bereitschaft zur Mitarbeit und auch Vorschläge für

    die zu besetzenden Wahlämter zu überlegen.

 

4  Aufgaben und Wahl des Zweiten Vorsitzenden sowie des Stellvertreters

    Pfr. Feil erläutert, dass der Zweite Vorsitzende gleichberechtigt neben dem Pfarrer/Adm

    die Kirchengemeinde nach innen und in der Öffentlichkeit bzw juristisch bei Verträgen

    (2 Unterschriften nötig) vertritt, die KGR-Sitzungen mit Pfv Debert vorbereitet und in der

    Regel die Sitzungsleitung übernimmt.

    Wünschenswert ist die Mitarbeit im Pastoral- wie im Verwaltungsausschuss sowie im

    Gemeinsamen Ausschuss der SE Gäu.

    H. Steffens wird vorgeschlagen und ist wieder bereit.

    In geheimer Abstimmung wird er mit 11 Stimmen, bei 1 Enthaltung, gewählt.

    Pfr. Feil gratuliert und dankt ihm im Namen aller; H. Steffens dankt für das Vertrauen.

    Silvia Horn, als Stellvertreterin vorgeschlagen, erhält in geheimer Wahl 12 Stimmen.

 

5  Regelung der Schriftführung und Berufung von beratenden Mitgliedern.

a)    Die Bereitschaft von Andrea Paulus, Pfarrsekretärin, wieder wie bisher das Protokoll

zu übernehmen, wird von allen begrüßt. Beschluss: 10 Ja, 2 Nein.

b)    Die Frage, ob sie auch wieder ebenso wie Bernd Lambertz als beratendes Mitglied in den KGR berufen werden soll, löst eine kleine Debatte aus, die ohne die beiden geführt wird. In geheimer Wahl erhält Andrea Paulus 9 Stimmen bei 3 Gegenstimmen, Bernd Lambertz 11 Stimmen und eine Gegenstimme.

c)    Markus Schultheiß soll in der nächsten Sitzung befragt und ggf berufen werden.

d)    Iris Babel, Kirchenpflegerin, ist bereit, ggf Andrea Paulus bei der Protokollführung zu vertreten. Wahl durch Handzeichen: 12 (einstimmig).

 

6  Beratung und Beschlussfassung zum Antrag ans BO, Pfarrvikar Reiner Debert

    als Pastorale Ansprechperson (PAP) für die KG Kuppingen zu bestellen

    Pfr. Feil erläutert, dass nach einem Konzept der Diözese in Kirchengemeinden ohne

    Pfarrer am Ort pastorale Mitarbeiter der Berufsgruppen Priester (Pfarrvikar), Diakon,

    Pastoralreferent/in, Gemeindereferent/in mit Schwerpunkt in dieser Kirchengemeinde

    zu sog. Pastoralen Ansprechpersonen vom BO/Bischof bestellt werden können – auf

    5 Jahre – mit folgenden Voraussetzungen:

(1)  Die betreffende Person ist dazu bereit und geeignet

(2)  Der KGR mit Beschluss und der leitende Pfarrer stimmen dieser Teilhabe an der Leitungsverantwortung zu.

(3)  Mit der neuen KGO seit 1.3.2014 erhält die PAP Stimmrecht im KGR sowie Sitz und Stimmrecht im VA.

   Das bedeutet auch, ein Pfarrvikar ist nicht automatisch PAP. Da Reiner Debert die

   pastorale Betreuung der KG Kuppingen und die Begleitung des KGR schon länger und

   gut ausübt, ist der Antrag, die Beauftragung von Pfarrvikar Debert als PAP dem Bischof

   vorzuschlagen, nur folgerichtig. Als Administrator begrüße ich diesen Vorschlag, ein

   neuer Pfarrer muss sich ggf neu äußern, wird aber für klare Strukturen dankbar sein.

 

   Antrag: Der KGR Kuppingen beantragt – mit Zustimmung des Administrators Pfr. Feil

                und des zu Beauftragenden Pfarrvikars – die Beauftragung von Reiner Debert

                als Pastorale Ansprechperson der KG Kuppingen in der SE Gäu, Dekanat BB.

   Beschluss: 12 Ja (einstimmig).

   Pfr. Feil wird den Antrag ans BO/Bischof und DK Hildebrand weiterleiten.

 

7  Aufgaben des Pastoralausschusses (PA; §31 KGO + Lesehilfe) als kooperatives

    Leitungsteam der KG aus Haupt- und Ehrenamtlichen und ggf Wahl der Mitglieder

    Pfr. Feil erläutert die Aufgaben des PA, den jeder KGR nach der KGO bilden soll:

(1)  Blick auf das Ganze des Gemeindelebens, bes. die Pastoral, bzw:

Wie wird der Heilsauftrag der KG, zB die Weitergabe des Glaubens, erfüllt?

(2)  Sorge für Koordination und Kommunikation, ggf Klärung von Konflikten

(3)  Vorbereitung der TO der KGR-Sitzungen kann ggf dazukommen.

    In den 4 KG’en der SE Schönbuchlichtung hat sich dieses kooperative Leitungsteam seit

    2008 bewährt. Da der KGR Kuppingen bisher keinen PA hatte, der PA aber für die

    Pastorale Seite der KGR-Arbeit ein wichtiges Organ ist, will sich der KGR in der nächsten

    Sitzung intensiver damit befassen. Laut KGO § 31 sollen im PA möglichst verschiedene

    Bereiche des Gemeindelebens (Liturgie, Diakonie, Katechese, Jugend, …) vertreten sein.

    Neben Pfarrer, Pfarrvikar, Zweiter Vorsitzender (oder sein Vertreter) können weitere KGR-

    Mitglieder oder auch engagierte Gemeindemitglieder mitwirken.

    Zu klären sind 2 Punkte:

(1)  Auftrag des PA:

Wie in KGO § 31 beschrieben – oder erweitert um Sitzungsvorbereitung?

(2)  Zusammensetzung des PA:

Nur KGR-Mitglieder oder auch engagierte Gemeindemitglieder?

 

8  Aufgaben des Verwaltungsausschusses (VA; §32 KGO),

    Festlegung der Sitzzahl und Wahl der Mitglieder (§33 KGO)

a)    Zu den Aufgaben des VA gehören: Personalentscheidungen, Vorbereitung und

         Umsetzung des Haushaltsplanes, Gebäude, größere Anschaffungen …

         Der KGR kann alle Verwaltungsaufgaben – bis auf Haushaltsplan, Stellenplan,

         Schuldaufnahmen – an den VA delegieren (§ 32.2 Nr. 3-6) und Näheres ggf in einer

         Zuständigkeitsordnung (zB VA: Anschaffungen bis 5.000 € ohne KGR) regeln.

b)   Der KGR legt die Sitzzahl im Korridor von 4-5 einstimmig auf 4 fest.

c)    Folgende Personen stellen sich zur Wahl: B. Kuhn, M. Hengemühle, St. Koch, H.J. Steffens und werden einstimmig gewählt. (Nach der neuen KGO ist der 2. Vors. nicht

mehr qua Amt dabei; Fr. Babel als Kirchenpflegerin ist qua Amt beratendes Mitglied).

Ersatzmitglieder werden gewählt, wenn Mitglieder ausscheiden.

Der VA wird am Ende den ersten Sitzungstermin vereinbaren und auf der ersten Sitzung einen Vorsitzenden und Stellvertreter wählen. (Pfr. Feil als Adm verzichtet auf den Vorsitz, ein neuer Pfarrer entscheidet darüber neu).

 

9  Gemeinsamer Ausschuss (GA) der SE – Wahl der 3 Mitglieder

a)    Aufgaben. Der GA ist das mit je 3 Vertretern aus jeder (Kirchen- /muttersprachlichen) Gemeinde – sowie Vertretern des Pastoralteams (beratend) und dem Pfarrer bzw Adm zusammengesetzte Gremium zur Regelung der Kooperation in der SE Gäu.

In der Zeit der Vakanz wird sich der GA alle zwei Monate treffen. Der GA hat kein  Beschlussrecht, bereitet aber Beschlüsse der beteiligten Gemeinden vor. Er wird im Zuge des Projekts für diese Amtszeit „Kirche am Ort. Kirche an vielen Orten gestalten“ zB für den „Pastoralen Entwicklungsplan der SE“ an Bedeutung gewinnen.

Der GA hat die Kooperationsvereinbarung in der letzten Sitzung weiterentwickelt, die Beratung und Beschlussfassung dazu muss zT noch erfolgen. Nötig sind weitere Vereinbarungen wie zB auch eine gemeinsame SE-Gottesdienstordnung mit gerechter Verteilung von Eucharistie- und Wort-Gottes-Feiern sowie dem gerechten Einsatz der Priester. – Was planen und gestalten wir gemeinsam, zB SE-Gottesdienst; gemeinsame KGR-Sitzungen oder KGR-Klausur?

Diese Aufgaben werden die GA-Arbeit dieser Amtsperiode bestimmen.

b)    3 Vertreter im GA: Folgende Personen werden künftig unsere Gemeinde im GA

vertreten: H.J. Steffens, Chr. Montimurro, S. Sautter. Als Stellvertreter im GA stellt sich M. Hengemühle zur Verfügung. Wahl: einstimmig.

 

10  Aufgaben und Wahl der 2 Vertreter im Beirat der Jugend SE

      Auf der Einladung stand „Beirat Förderkreis Jugend SE“. Das muss differenziert werden:

     - Der Förderkreis kümmert sich um die Finanzierung der Jugendreferenten(JuRef)stelle

     - Der Beirat begleitet die Arbeit des JuRef als Fachaufsicht. Er führt und unterstützt den

       Juref, wenn nötig auch kritisch. Der Beirat erstellt die Aufgabenbeschreibung und ist bei

       Personalwechsel für Ausschreibung, Bewerbungsgespräche und Einststellung zuständig.

     - Der Förderkreis hat die Bildung des Beirates den 3 KGR’s vorgeschlagen.

     - Der Beirat trifft sich, sofern keine Besonderheiten anstehen, drei Mal im Jahr.

     - Bei der nächsten Sitzung steht die Bewertung der Probezeit für Christian Kleinmann an.

 

     Wahl der 2 Vertreter für den Beirat:

     S. Horn, S. Sautter und Chr. Montimurro werden vorgeschlagen.

     Chr. Montimurro wird S. Sautter den Vorrang geben, da er auf SE Ebene mehr Einblick    

     hat. Pfv. R. Debert teilt mit, dass seitens der SE Bedenken geäußert wurden, dass es   

     nicht sinnvoll sei, einen Jugendlichen in den Beirat zu wählen. Zum einen bestimmt er (als   

     Beirat) über den Juref, zum anderen wird er von ihm begleitet. S. Sautter kann das

     nachvollziehen und würde bei einer kritischen Situation auf Distanz gehen. Andererseits            

     ist es wiederum sinnvoll, wenn die Jugend von einem Jugendlichen vertreten wird.

     Die Beirats-Vertreter für den Juref werden in geheimer Abstimmung wie folgt gewählt:

     S. Horn und S. Sautter erhalten 11 von 12 Stimmen und Chr. Montimurro erhält 1 Stimme.    

     Somit wird unsere Gemeinde im Beirat von S. Horn und S. Sautter vertreten.

 

11 Dekanatsrat (DR): Kandidaten für die Wahl von 2 Vertreter der SE Gäu im DR

     Das Dekanat bildet die mittlere Ebene zwischen Kirchengemeinde und Diözese.

     Der Dekanatsrat begleitet ua die Fachdienste des Dekanates und beschließt im Frühjahr

     den Dekanatshaushalt. In 2 weiteren Sitzungen wird thematisch gearbeitet, zum Beispiel:

     Dekanatsjugendseelsorge, Jugend-spirituelles-Zentrum „Hot Spot“ oder zB wer erhält den

     Erlös aus der Kleidersammlung „aktion hoffnung“.

     Die konstituierende Sitzung des DR ist am 1. Juli; am 21.11. die nächste (mit Dekanewahl)

     Zusammensetzung:

     Bisher entsandte jede KG und muttersprachliche Gemeinde 1 Vertreter; künftig stellt jede

     SE 2 Vertreter (die aus den vom KGR vorgeschlagenen Kandidaten vom GA gewählt

     werden) sowie zB alle italienischen Gemeinden im Dekanat 1 Vertreter.

     Aufstellung eines Kandidaten: 

     Im Augenblick ist niemand aus unserem Gremium bereit, sich für diese Wahl zur Ver-

     fügung zu stellen. Sollte sich niemand aus unseren Reihen finden, werden wir durch 2

     Personen aus den anderen KG‘en der SE im Dekanatsrat vertreten sein.

 

12  Wie wollen wir als KGR unsere Arbeit weiter strukturieren?

      Welche Ausschüsse gibt es schon in unserer Gemeinde? Welche wollen wir neu bilden?

      Welche Aufgaben nehmen sie wahr?

      Diese Thematik werden wir in der nächsten Sitzung behandeln, ebenso die Frage:  

      In welchem Rhythmus werden die Sitzungen künftig stattfinden?

      S. Horn wird den Impuls für die nächste Sitzung übernehmen.

 

Protokoll: Andrea Paulus              gesehen: Sitzungsleiter und Adm Pfr. Anton Feil